Alle betreffenden Protagonisten sind mindestens 18 Jahre alt. Verträge mit sexuellem Bezug werden erst nach Eintritt der Volljährigkeit geschlossen. Spielt es exakt am 18. Geburtstag, dann beispielsweise um 00:00:01 Uhr – die Person ist zu diesem Zeitpunkt bereits 18. Du musst diese Voraussetzung künftig nicht bei jeder Szene erneut dazuschreiben.
Rechtslage Prostitution und Pornoproduktion – historische Faktenbasis
Die auf dieser Seite festgelegten historischen Fakten, rechtlichen Rahmenbedingungen, fiktiven Sondervereinbarungen, Ausnahmen, Zeiträume und Nachverhandlungen bilden die verbindliche Grundlage des Bellaventra-Buchprojekts. Bei allen späteren Texten sind diese Festlegungen unverändert zu berücksichtigen. Allgemeine Regeln dürfen nicht auf Fälle angewendet werden, für die hier ausdrücklich eine Sonderregel oder Ausnahme festgelegt wurde. Spätere Regelungen ersetzen frühere Regelungen nur dort und ab dem Zeitpunkt, an dem dies auf dieser Seite ausdrücklich festgelegt ist. Widersprüche dürfen nicht durch Vereinfachung, Glättung oder eigene Interpretation aufgelöst werden; in einem solchen Fall ist die hier festgelegte Regel maßgeblich beziehungsweise der Widerspruch muss vor einer Änderung geklärt werden.
Frankreich
1993 bis 28. Februar 1994: Prostitution als solche war in Frankreich nicht allgemein verboten. Strafbar waren insbesondere Zuhälterei, Vermittlung, Unterstützung und das wirtschaftliche Profitieren von der Prostitution anderer. Die einschlägigen Vorschriften standen im alten französischen Strafgesetzbuch, insbesondere in Art. 334 ff. Adult-Pornoproduktion war grundsätzlich zulässig, unterlag jedoch gesetzlichen Regelungen bei Vertrieb und Veröffentlichung. Quelle: Légifrance – historischer Code pénal.
Ab 1. März 1994 bis 18. März 2003: Mit dem neuen Code pénal wurde das sogenannte proxénétisme insbesondere in Art. 225-5 und Art. 225-6 geregelt. Erfasst wurden unter anderem Hilfe, Unterstützung, Vermittlung, Anwerben und das Profitieren von der Prostitution anderer. Prostitution selbst blieb grundsätzlich nicht verboten. Adult-Pornoproduktion blieb grundsätzlich zulässig. Quelle: Légifrance – Code pénal, Art. 225-5 ff.
Ab 19. März 2003 bis 2006: Die Prostitution selbst blieb weiterhin grundsätzlich nicht verboten. Durch die Loi n° 2003-239 vom 18. März 2003 wurde zusätzlich öffentliches passives Anwerben strafrechtlich erfasst. Die Vorschriften zu Zuhälterei, Vermittlung und wirtschaftlichem Profitieren blieben bestehen. Adult-Pornoproduktion war grundsätzlich zulässig. Quelle: Légifrance – Loi n° 2003-239.
Monaco
1993 bis 2006: Die Ausübung von Prostitution war in Monaco nicht pauschal verboten. Entscheidend war insbesondere Art. 268 des monegassischen Code pénal. Dieser erfasste unter anderem Vermittlung, Unterstützung und das Profitieren von der Prostitution anderer. Für Hugos Zeit in Monaco ist daher vor allem wichtig, dass eine organisierte Vermittlungsstruktur rechtlich problematisch wäre. Ein allgemeines Verbot gewöhnlicher Adult-Pornoproduktion lässt sich für diesen Zeitraum aus den einschlägigen Vorschriften nicht ableiten. Quelle: Legimonaco – Rechtsprechung zu Art. 268.
Deutschland
1993 bis 31. Dezember 2001: Prostitution war in Deutschland nicht generell strafbar. Zivilrechtlich wurden entsprechende Vereinbarungen jedoch lange als sittenwidrig behandelt. Zuhälterei und bestimmte Formen der Ausbeutung oder Förderung waren strafrechtlich geregelt. Adult-Pornografie war grundsätzlich legal und wurde insbesondere über § 184 StGB reguliert. Quelle: Bundesministerium der Justiz – Strafgesetzbuch.
Ab 1. Januar 2002: Mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – Prostitutionsgesetz (ProstG) – änderte sich die zivilrechtliche Stellung deutlich. Nach § 1 ProstG begründet eine vorher vereinbarte sexuelle Dienstleistung nach ihrer Erbringung eine rechtswirksame Forderung auf das vereinbarte Entgelt. Adult-Pornografie blieb grundsätzlich legal und durch das Strafrecht reguliert. Quelle: Bundesministerium der Justiz – Prostitutionsgesetz.
Jersey
Bellaventra befindet sich ab 2003 auf Jersey. Für die rechtliche Konstruktion müssen mehrere Bereiche getrennt betrachtet werden: Adult- und Reality-Produktion, Abgrenzung zur Prostitution, Arbeitsverhältnisse der Darstellerinnen, Einreise und Work Permits, Wohnen auf dem Anwesen, wirtschaftliche Verwertung der Produktionen, Gesundheits- und Sicherheitskonzept sowie die Stellung Hugo Voss' innerhalb der Produktionsstruktur.
Bellaventra ist nicht als Bordell, Escortbetrieb oder Vermittlung sexueller Dienstleistungen aufgebaut. Es gibt keine externen Kunden, die für sexuelle Kontakte mit einzelnen Darstellerinnen bezahlen.
Die Frauen werden von einer Produktionsgesellschaft als Adult- und Reality-Darstellerinnen beschäftigt. Sie erhalten Arbeits- und Produktionsverträge und eine fest vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nicht danach, wie häufig Hugo mit einer bestimmten Darstellerin sexuelle Produktionen durchführt.
Hugo Voss selbst ist ebenfalls Bestandteil der Produktionsstruktur und kann als Darsteller an Produktionen teilnehmen. Er ist deshalb innerhalb dieses Systems nicht als Kunde einer Prostituierten organisiert.
Die tatsächliche Struktur lautet: Produktionsgesellschaft – Arbeits- und Produktionsvertrag – Darstellerinnen – tatsächliche Reality- und Adult-Produktion.
Die Filmproduktion darf nicht lediglich auf dem Papier bestehen. Es werden tatsächlich Aufnahmen hergestellt. Es bestehen Produktionsunterlagen, Arbeitsverträge, Einwilligungen und Nutzungsrechte.
Die Produktionen werden wirtschaftlich verwertet. Sie werden jedoch nicht öffentlich auf einem gewöhnlichen Pornomarkt angeboten und nicht für einen offenen Kundenkreis produziert. Die Rechte oder Produktionen können an eine rechtlich eigenständige Gesellschaft verkauft beziehungsweise übertragen werden, die Hugo gehört oder von ihm kontrolliert wird. Ebenso kann ein anderer vorher bestimmter Abnehmer innerhalb der Unternehmensstruktur die Produktions- oder Nutzungsrechte erwerben.
Entscheidend ist, dass solche Verträge, Zahlungen und Rechteübertragungen tatsächlich existieren. Eine von Hugo kontrollierte Gesellschaft kann damit Abnehmer der Produktion sein, ohne dass das Material anschließend öffentlich verbreitet werden muss.
Es gilt ausdrücklich: wirtschaftliche Verwertung ja – öffentliche Verbreitung nein.
Das Produkt existiert, wird hergestellt und wirtschaftlich übertragen. Es wird jedoch keinem unbegrenzten öffentlichen Publikum angeboten.
Bellaventra ist damit auch kein gewöhnliches kommerzielles Pornounternehmen, dessen Geschäftsmodell darin besteht, möglichst viele Kunden mit Filmen, DVDs, Fernsehausstrahlungen oder anderen Veröffentlichungen zu erreichen. Die Zahl der Empfänger beziehungsweise Rechteinhaber bleibt bewusst sehr klein.
Gerade die öffentliche Verbreitung ist wegen des damaligen Jersey-Rechts zum sogenannten obscene material ein rechtlich sensibler Bereich. Die geschlossene Verwertung ist deshalb Bestandteil von Steinhöfels rechtlicher Konstruktion.
Für den maßgeblichen Zeitraum lässt sich aus der damaligen Jersey-Gesetzgebung kein allgemeines Verbot ableiten, nach dem sexuelle Filmaufnahmen zwischen einwilligenden Erwachsenen grundsätzlich nicht hergestellt werden durften.
Die Protection of Children (Jersey) Law 1994 regelte ausdrücklich indezente Fotografien und Filme von Kindern. Daneben bestand im Jersey-Recht das Delikt der publication of obscene material.
Für Bellaventra bedeutet dies eine bewusste Trennung zwischen Herstellung und öffentlicher Veröffentlichung. Die Produktionen werden tatsächlich hergestellt, jedoch nicht für eine öffentliche Massenvermarktung produziert.
Für die Anfangszeit Bellaventras auf Jersey wird das sexuelle Produktionsprofil bewusst so gestaltet, dass rechtlich unnötig problematische Bereiche vermieden werden.
Zum Produktionsprofil gehören insbesondere Vaginalverkehr, Oralverkehr, sexuelle Produktionen zwischen Frauen, Produktionen zwischen mehreren Darstellerinnen, Produktionen mit Hugo Voss, Produktionen ausschließlich unter den Darstellerinnen sowie Gruppenszenen, soweit die dargestellten Handlungen nach dem jeweils geltenden Recht zulässig sind.
Analverkehr gehört in der Jersey-Fassung nicht zum Produktionsprofil. Urinspiele gehören ebenfalls nicht zum Produktionsprofil.
Damit werden insbesondere Unsicherheiten vermieden, die sich im frühen Zeitraum aus dem damaligen Jersey-Recht zur sodomie sowie aus customary-law offences ergeben könnten.
Die Darstellerinnen kennen die Art der Produktion bereits vor ihrer Reise nach Jersey. Das System wird ihnen in Prag von Hanna vollständig erklärt.
Dazu gehören insbesondere Reality-Produktion, Adult-Produktion, sexuelle Produktionen, mögliche Beteiligung Hugos, Produktionen zwischen den Frauen, Gruppenszenen, fest installierte Kameras, Aufzeichnungen in vorher bezeichneten Produktionsbereichen sowie die vertraglich geregelte Nutzung der Aufnahmen.
Die Kameras sind deshalb keine heimliche Überwachung. Die Aufzeichnung gehört zum vorher bekannten Produktionskonzept.
Bellaventra soll rechtlich gerade nicht nach dem klassischen Bordellmodell funktionieren.
Das klassische Modell wäre: Kunde – Zahlung – sexuelle Dienstleistung – Einnahme der Prostituierten beziehungsweise wirtschaftliche Beteiligung des Betreibers.
Dieses Modell besteht bei Bellaventra nicht.
Es gibt keine externen Männer, die eine Darstellerin auswählen und für sexuelle Kontakte bezahlen. Hugo bezahlt den Frauen ebenfalls nicht privat für bestimmte sexuelle Handlungen. Er ist vielmehr selbst innerhalb der Produktion tätig und kann als Darsteller vor den Kameras stehen.
Die Darstellerinnen erhalten ihre vertragliche Vergütung aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Produktionsgesellschaft.
Es kann deshalb vorkommen, dass eine Darstellerin Produktionen durchführt, an denen Hugo überhaupt nicht beteiligt ist. Ebenso können Produktionen ausschließlich zwischen Darstellerinnen entstehen.
Für die Abgrenzung ist entscheidend, dass die Produktion tatsächlich stattfindet.
Wäre das Filmen lediglich eine erfundene Fassade und bestünde die wirtschaftliche Realität ausschließlich darin, dass Hugo Frauen für Sex mit ihm bezahlt, könnte eine andere rechtliche Bewertung entstehen. Deshalb sind die tatsächlichen Produktionsabläufe, Aufzeichnungen und Nutzungsrechte unverzichtbarer Bestandteil des Systems.
Hugo ist Eigentümer beziehungsweise wirtschaftlich Berechtigter der entsprechenden Unternehmensstruktur. Gleichzeitig kann er innerhalb einer rechtlich eigenständigen Gesellschaft eine Funktion ausüben und in der Produktionsstruktur tätig sein.
Bellaventra dient als Wohnort und Produktionsstätte.
Dass ein Arbeitgeber beziehungsweise eine Gesellschaft eine Unterkunft bereitstellt, steht einem Beschäftigungsverhältnis nicht grundsätzlich entgegen.
Hugos Wohnrecht und seine Stellung innerhalb der Bellaventra-Struktur werden gesellschafts- beziehungsweise vertraglich geregelt. Die Darstellerinnen erhalten ebenfalls Unterkunft innerhalb Bellaventras als Bestandteil ihrer Beschäftigung.
Einreise und Work Permits auf Jersey
Für die frühe Bellaventra-Handlung ist maßgeblich, dass Jersey bereits seit dem 1. August 1995 ein eigenes Work-Permit-System besaß.
Die Immigration (Work Permits) (Jersey) Rules 1995 waren daher 2003 bereits geltendes Recht.
Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis für die ausländische Arbeitnehmerin. Der Work Permit bezieht sich auf einen bestimmten Arbeitgeber, eine bestimmte Stelle beziehungsweise Tätigkeit und einen bestimmten Zeitraum.
Bellaventra beziehungsweise die zuständige Produktionsgesellschaft beantragt deshalb für jede ausgewählte ausländische Darstellerin die erforderliche Arbeitserlaubnis.
Quelle: Immigration (Work Permits) (Jersey) Rules 1995.
Die Frauen werden nicht mit einer frei erfundenen Berufsbezeichnung nach Jersey gebracht. Die tatsächliche Beschäftigung innerhalb einer Reality-/Adult-Produktion gehört zur rechtlichen und arbeitsvertraglichen Konstruktion.
Es wird deshalb nicht beispielsweise behauptet, eine Frau sei ausschließlich Haushälterin oder Büroangestellte, wenn ihre tatsächliche Tätigkeit die einer Adult- und Reality-Darstellerin ist.
Der Work Permit bezieht sich gerade auf die genehmigte Stelle.
Die damaligen Work-Permit-Regeln verlangen nicht, dass die Produkte des Arbeitgebers öffentlich an ein Massenpublikum verkauft werden.
Für die Behörde ist vielmehr entscheidend, dass ein tatsächlicher Arbeitsplatz besteht.
Zu den relevanten Umständen gehören insbesondere tatsächliches Bestehen der Stelle, Arbeitgeber, Tätigkeit, vorgesehene Dauer, Vergütung, Arbeitsbedingungen, vorhandene beziehungsweise verfügbare Arbeitskräfte sowie die Unterkunft.
Die Bellaventra-Darstellerinnen haben reale Arbeitsverträge, reale Produktionsverträge, eine festgelegte Vergütung, klar definierte Tätigkeiten, tatsächlich stattfindende Produktionen, eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft und einen festgelegten Beschäftigungszeitraum.
Dass die produzierten Aufnahmen anschließend nur innerhalb eines sehr kleinen wirtschaftlichen Kreises verwertet werden, beseitigt den Arbeitsplatz nicht.
Eine öffentliche Vermarktung ist in den Immigration (Work Permits) (Jersey) Rules 1995 nicht als Voraussetzung für die Existenz eines Arbeitsplatzes genannt.
Die Erteilung bleibt dennoch eine behördliche Entscheidung. Es besteht nicht allein deshalb automatisch ein Anspruch auf einen Work Permit.
Für seasonal or other short-term employment sahen die Immigration (Work Permits) (Jersey) Rules 1995 eine maximale Dauer von neun Monaten vor.
Für Bellaventra wird deshalb verbindlich festgelegt: Die reguläre Beschäftigung einer Darstellerin auf Jersey dauert neun Monate.
Die viermonatige Vorbereitungsphase in Prag liegt davor. Sie gehört nicht zur neunmonatigen Beschäftigung auf Jersey.
Der Beginn der Jersey-Beschäftigung wird auf den Zeitpunkt gelegt, zu dem die Frau tatsächlich nach Jersey kommt und dort ihre genehmigte Stelle aufnimmt.
Ein Work Permit und eine Einreiseberechtigung sind nicht dasselbe.
Die Produktionsgesellschaft erteilt deshalb selbst kein Visum. Sie beantragt beziehungsweise organisiert die staatlich erforderlichen Genehmigungen.
Je nach Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich zum Work Permit die für die betreffende Frau erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt werden. Das gilt insbesondere für russische und ukrainische Darstellerinnen.
Die entsprechenden Verfahren werden bereits während der Prager Vorbereitungszeit betrieben. Erst wenn die notwendigen Genehmigungen vorliegen, reist die Frau zur Aufnahme ihrer Beschäftigung nach Jersey.
Die Konstruktion lautet ausdrücklich nicht: Frau reist als gewöhnliche Touristin nach Jersey, beginnt dort unerlaubt zu arbeiten und der Aufenthalt wird anschließend nachträglich geregelt.
Stattdessen wird die tatsächliche Beschäftigung vorher vorbereitet und das erforderliche Work-Permit- beziehungsweise Einreiseverfahren durchlaufen.
Prag als Auswahl-, Aufnahme- und Vorbereitungsstelle
Die Frauen kommen zunächst zu Hanna nach Prag.
Hanna erklärt dort das gesamte Bellaventra-System.
Eine Frau wird nicht ohne Kenntnis des späteren Produktionskonzepts unmittelbar nach Jersey geschickt.
Erst wenn sie nach der vollständigen Aufklärung weiterhin interessiert ist, wird das Auswahlverfahren fortgesetzt.
Nach Hugos Auswahl folgt eine viermonatige Prager Aufnahme- und Vorbereitungsphase.
Diese Phase umfasst insbesondere medizinische Untersuchungen, Gesundheitsüberwachung, Vorbereitung auf das geschlossene Bellaventra-Gesundheitssystem, Sport, körperliches Training, Training von Bauchmuskulatur und Körpermitte, Ernährung, organisatorische Vorbereitung, Einreiseunterlagen, Work-Permit-Unterlagen sowie die Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit in Bellaventra.
Während dieser vier Monate erhält die Frau die für diese Phase festgelegte Vergütung.
Die Prager Phase verhindert außerdem, dass die begrenzte neunmonatige Jersey-Beschäftigungszeit bereits mit mehrmonatiger Vorbereitung verbraucht wird.
Geschlossenes Gesundheits- und Produktionssystem
Bellaventra arbeitet während der neunmonatigen Beschäftigung mit einem geschlossenen Gesundheits- und Produktionssystem.
Damit soll insbesondere gewährleistet werden, dass die medizinischen Voraussetzungen für die innerhalb Bellaventras vorgesehenen Produktionen kontrollierbar bleiben.
Die Frauen können Bellaventra endgültig verlassen. Sie werden nicht gegen ihren Willen auf dem Anwesen festgehalten.
Wer endgültig ausscheidet, unterliegt anschließend nicht mehr den Regeln des geschlossenen Systems.
Möchte eine Darstellerin Bellaventra dagegen nur vorübergehend verlassen und anschließend unmittelbar in die laufende Produktion zurückkehren, gelten die vertraglich vereinbarten Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen.
Bei vorübergehenden Ausgängen beziehungsweise Reisen wird sie von Sicherheitspersonal begleitet.
Der Zweck liegt darin, während der laufenden Zugehörigkeit zum geschlossenen System unkontrollierte sexuelle Außenkontakte zu verhindern.
Die Sicherheitsbegleitung darf nicht in eine tatsächliche Freiheitsentziehung umschlagen.
Vorübergehende Reisen sind grundsätzlich möglich, soweit die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise Reisen nach London oder Paris gehören.
Bis zum Erwerb eines eigenen Flugzeugs können hierfür Chartermaschinen eingesetzt werden.
Ab 2005 besitzt Hugo eine Falcon 900EX.
Diese kann später unter anderem für Reisen Hugos und für Transporte beziehungsweise Reisen von Bellaventra-Mitarbeiterinnen genutzt werden.
Die jeweilige Einreiseberechtigung in das Zielland bleibt davon unberührt.
Bewaffneter privater Sicherheitsdienst und Personenschutz auf Jersey
Bellaventra verfügt über einen privaten Sicherheitsdienst sowie persönlichen Schutz für Hugo Voss.
Private Sicherheitsmitarbeiter und Bodyguards sind auf Jersey nicht allein aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit automatisch zum Besitz oder Tragen von Schusswaffen berechtigt.
Nach der Firearms (Jersey) Law 2000 benötigt grundsätzlich jeder private Sicherheitsmitarbeiter, der eine entsprechende Schusswaffe besitzt oder verwendet, ein eigenes gültiges Firearm Certificate.
Voraussetzung für die Erteilung ist unter anderem, dass die betreffende Person zum Waffenbesitz geeignet ist, einen ausreichenden Grund für den Besitz der betreffenden Waffe nachweisen kann und von ihrem Waffenbesitz keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den öffentlichen Frieden ausgeht.
Das Firearm Certificate kann mit zusätzlichen individuellen Bedingungen versehen werden.
Für Bellaventra wird deshalb festgelegt: Diejenigen Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes, die bewaffnet eingesetzt werden, verfügen über die für ihre jeweiligen Waffen erforderlichen persönlichen Genehmigungen.
Dies gilt ebenfalls für entsprechend bewaffnete persönliche Bodyguards Hugo Voss'.
Die Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter oder Leibwächter ersetzt die erforderliche waffenrechtliche Genehmigung nicht.
Innerhalb des privaten Bellaventra-Anwesens erfolgt der bewaffnete Einsatz entsprechend den jeweiligen Firearm Certificates und deren Bedingungen.
Für das Tragen von Schusswaffen außerhalb des Anwesens beziehungsweise an öffentlichen Orten gelten zusätzliche Einschränkungen.
Nach Art. 41 der Firearms (Jersey) Law 2000 ist das Mitführen einer Schusswaffe mit geeigneter Munition an einem öffentlichen Ort ohne lawful authority oder reasonable excuse strafbar.
Daraus folgt insbesondere, dass ein Firearm Certificate nicht automatisch eine allgemeine Erlaubnis darstellt, eine Schusswaffe jederzeit und überall im öffentlichen Raum zu tragen.
Für den persönlichen Schutz Hugos außerhalb Bellaventras muss deshalb jeweils eine entsprechende rechtliche Grundlage beziehungsweise ein ausreichender Rechtfertigungsgrund für das bewaffnete Führen bestehen.
Soweit die jeweils erforderlichen Firearm Certificates und behördlichen Bedingungen dies gestatten, können für den Bellaventra-Sicherheitsdienst folgende Waffen verwendet werden:
Smith & Wesson Model 10 – Kaliber .38 Special als Kurzwaffe für entsprechend genehmigte Sicherheitsmitarbeiter und Personenschützer.
Mossberg 500 – Kaliber 12 als Pump-Action-Schrotflinte für entsprechend genehmigte Sicherheitsmitarbeiter beziehungsweise besonders zu sichernde feste Positionen auf dem privaten Bellaventra-Anwesen.
Die Zulässigkeit des jeweiligen Waffenbesitzes folgt nicht daraus, dass Bellaventra einen privaten Sicherheitsdienst beschäftigt. Maßgeblich sind die Firearms (Jersey) Law 2000, das individuelle Firearm Certificate und die darin enthaltenen Bedingungen.
Die konkrete Bewaffnung einzelner Mitarbeiter darf deshalb im Roman nur solchen Personen zugeschrieben werden, für die innerhalb der Handlung eine entsprechende Genehmigung vorausgesetzt beziehungsweise festgelegt ist.
Quelle: Firearms (Jersey) Law 2000, insbesondere Art. 2, Art. 3, Art. 9, Art. 13 und Art. 41.
Tschechien / Prag
1993 bis 2006: Die individuelle Ausübung von Prostitution war in Tschechien nicht generell strafbar.
Entscheidend für Hannas Tätigkeit ist jedoch § 204 des damaligen Strafgesetzbuches, Gesetz Nr. 140/1961 Sb.
Der Tatbestand Kuplířství erfasste insbesondere das Veranlassen zur Prostitution und das Profitieren von der Prostitution anderer.
Eine klassische Prostitutionsvermittlung wäre daher rechtlich problematisch.
Adult-Pornografie war grundsätzlich nicht verboten. § 205 des damaligen Strafgesetzbuches regelte strafbare Formen der Verbreitung von Pornografie, bedeutete aber kein allgemeines Verbot kommerzieller Adult-Produktion.
Quelle: Zákony pro lidi – Gesetz Nr. 140/1961 Sb.
Für Bellaventra ist deshalb entscheidend, dass Hanna die Frauen nicht als Prostituierte an Hugo vermittelt. Sie organisiert vielmehr Auswahl, Vorbereitung und Aufnahme von Darstellerinnen für eine ausländische Reality-/Adult-Produktion.
Die konkrete Ausgestaltung ihrer Tätigkeit muss mit diesem Unterschied übereinstimmen.
Ab 1. Januar 2010 wurde der alte Strafkodex durch Gesetz Nr. 40/2009 Sb. ersetzt. Die grundsätzliche Trennung zwischen Prostitution, organisierter Vermittlung und Pornografie blieb bestehen. Die Pornografievorschriften finden sich unter anderem in § 191. Quelle: Zákony pro lidi – Gesetz Nr. 40/2009 Sb.
Russland
Ab 1. Januar 1997 wurden mit dem russischen Strafgesetzbuch Nr. 63-FZ vom 13. Juni 1996 unter anderem die Organisation und Förderung von Prostitution strafrechtlich geregelt.
Art. 240 betrifft das Einbeziehen in Prostitution, Art. 241 die Organisation von Prostitution und Art. 242 die unerlaubte Herstellung und Verbreitung pornografischer Materialien.
Quelle: Offizielles russisches Rechtsportal – Strafgesetzbuch.
Ab 1. Juli 2002 wird die Ausübung von Prostitution nach Art. 6.11 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet. Art. 6.12 betrifft Einnahmen aus der Prostitution einer anderen Person. Organisierte Prostitution bleibt zusätzlich strafrechtlich erfasst.
Quelle: Offizielles russisches Rechtsportal – KoAP.
Für Bellaventra bedeutet dies: Russland ist Herkunftsland von Bewerberinnen, nicht Produktionsstandort.
Die eigentliche Auswahl- und Vorbereitungsstruktur wird in Prag durchgeführt. Die spätere Beschäftigung findet auf Jersey statt.
Ukraine
Spätestens ab 1987 wurde die Ausübung von Prostitution verwaltungsrechtlich sanktioniert. Einschlägig war Art. 181-1 des ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetzes. Quelle: Werchowna Rada – historische Fassung.
Ab 1. September 2001 wurden mit dem ukrainischen Strafgesetzbuch Nr. 2341-III vom 5. April 2001 weitere einschlägige Tatbestände geregelt. Art. 302 betrifft insbesondere das Errichten oder Betreiben von Einrichtungen zur Prostitution sowie Vermittlung. Art. 301 betrifft Herstellung, Verkauf und Verbreitung pornografischer Gegenstände.
Quelle: Werchowna Rada – Criminal Code of Ukraine.
Auch die Ukraine dient Bellaventra deshalb in dieser Phase als Herkunftsland von Bewerberinnen, nicht als Produktionsstandort.
Auswahl und Vorbereitung erfolgen in Prag, die spätere Beschäftigung auf Jersey.
Belarus
Ab Strafgesetzbuch 1999, Inkrafttreten 2001, regelt das Strafgesetzbuch der Republik Belarus Nr. 275-Z vom 9. Juli 1999 organisierte Prostitution und Pornografie strafrechtlich.
Art. 171 betrifft insbesondere Organisation beziehungsweise Nutzung der Prostitution. Art. 343 betrifft Herstellung und Verbreitung pornografischer Materialien.
Quelle: Offizielles Rechtsportal Belarus – Strafgesetzbuch.
Die Ausübung von Prostitution selbst wurde beziehungsweise wird zusätzlich verwaltungsrechtlich sanktioniert.
Belarus ist deshalb ebenfalls kein Produktionsstandort Bellaventras.
Bedeutung für das Bellaventra-Projekt
Für die Handlung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Rollen der einzelnen Länder.
Frankreich und Monaco gehören zu Hugos Vorgeschichte. Dort ist die individuelle Prostitution nicht der zentrale Problempunkt; problematisch sind insbesondere Vermittlung, Organisation und wirtschaftliches Profitieren von der Prostitution anderer.
Deutschland erhält ab 1. Januar 2002 mit dem Prostitutionsgesetz eine klarere zivilrechtliche Grundlage.
Prag dient Bellaventra später als Auswahl-, Aufnahme- und Vorbereitungsstandort.
Russland, Ukraine und gegebenenfalls Belarus dienen als Herkunftsländer.
Jersey ist ab 2003 der eigentliche Standort Bellaventras und der Reality-/Adult-Produktion.
Entscheidend ist dort die Kombination aus echter Film- und Reality-Produktion, echten Arbeitsverhältnissen, tatsächlich hergestellten Aufnahmen, wirtschaftlicher Verwertung, sehr begrenzter und nicht öffentlicher Verbreitung, Work Permits, korrekter Einreise, dokumentierter Zustimmung sowie klarer Abgrenzung von einem Bordell- oder Escortbetrieb.
Börsenchronologie Hugo Voss
Die zeitliche Reihenfolge beginnt mit dem Dotcom- beziehungsweise Technologiecrash ab März 2000.
Der Nasdaq erreichte damals seinen Höchststand und fiel anschließend über einen längeren Zeitraum massiv.
Für Hugo ist dies der erste große Börsenkomplex, in dem er durch Shortpositionen auffällt und erhebliche Gewinne erzielen kann.
Danach kommt der 11. September 2001. Die Anschläge finden mitten in dem bereits laufenden Börsenabschwung statt und führen zu einem zusätzlichen Marktschock.
Für Hugo ist das deshalb ein eigener außergewöhnlicher Short-Komplex und nicht der Beginn des gesamten Börsencrashs.
Im Anschluss folgt Enron 2001. Der Konzern meldet am 2. Dezember 2001 Insolvenz an.
Danach kommt WorldCom 2002. Am 25. Juni 2002 werden massive Bilanzmanipulationen öffentlich. Im Juli 2002 meldet WorldCom Insolvenz an.
Zwischen ungefähr 2003 und 2006 folgt eine Phase der Börsenerholung, in der Hugo weiterhin mit einzelnen Shortpositionen und speziellen Unternehmensfällen Geld verdient.
Ab 2007 beginnt die amerikanische Immobilien- und Finanzkrise. 2008 eskaliert die Krise mit dem Zusammenbruch großer Finanzinstitute.
Für Hugo wird dies der bis dahin größte Short-Komplex.
Danach folgt der Bereich chinesischer Reverse-Merger-Unternehmen ungefähr von 2008 bis 2011.
Ab 2010 veröffentlicht Muddy Waters Research unter Carson Block bekannte Shortseller-Analysen zu chinesischen Unternehmen.
Die Reihenfolge lautet damit: Dotcom-Crash ab 2000 → 11. September 2001 → Enron 2001 → WorldCom 2002 → weitere einzelne Shortfälle 2003 bis 2006 → Immobilien- und Finanzkrise 2007 bis 2009 → chinesische Reverse-Merger-Unternehmen etwa 2008 bis 2011 → Muddy Waters und Carson Block ab 2010.
SEC und internationale Ermittlungen gegen Hugo
Die SEC – Securities and Exchange Commission – ist die amerikanische Bundesbehörde zur Überwachung der Wertpapiermärkte.
Sie untersucht unter anderem Insiderhandel, Marktmanipulation, Bilanzbetrug und andere Verstöße gegen amerikanisches Wertpapierrecht.
Für Hugo ist die SEC insbesondere dann relevant, wenn seine Geschäfte amerikanische Börsen, in den USA gehandelte Wertpapiere oder andere Sachverhalte mit ausreichendem US-Bezug betreffen.
Innerhalb der SEC führt insbesondere die Division of Enforcement solche Untersuchungen.
Bei Ermittlungen mit Auslandsbezug unterstützt das Office of International Affairs.
Die SEC besitzt jedoch auf Jersey, der Isle of Man oder in Monaco keine eigene unmittelbare Polizeigewalt. Sie kann dort nicht selbständig Konten öffnen, Geschäftsräume durchsuchen oder Personen zwangsweise vernehmen. Sie ist auf Zusammenarbeit mit den dort zuständigen Behörden angewiesen.
Auf Jersey bestand die Jersey Financial Services Commission – JFSC – bereits vor Hugos Umzug.
Die Financial Services Commission (Jersey) Law 1998 trat 1998 in Kraft und errichtete die Jersey Financial Services Commission als eigene Körperschaft.
Für Finanzmarkt- beziehungsweise Finanzdienstleistungsfragen auf Jersey ist deshalb die Jersey-Struktur relevant.
Befinden sich Unterlagen, Konten, Personen oder sonstige Beweismittel auf Jersey, muss die SEC für zwingende Maßnahmen mit den zuständigen Jersey-Behörden zusammenarbeiten.
Die eigentliche Investmentgesellschaft Hugos befindet sich nach der neuen Bellaventra-Struktur auf der Isle of Man.
Das ist für SEC-Untersuchungen besonders wichtig.
Die Anlageentscheidung, Handelsstruktur, Mitarbeiter des Investmentteams, Unternehmensunterlagen und Teile der Finanzunterlagen können deshalb nicht einfach Jersey zugerechnet werden.
Für Ermittlungen muss sauber unterschieden werden zwischen Jersey als privatem Zentrum Hugos, Bellaventra, Wohnort, Adult-/Reality-Produktion und dort beschäftigtem Personal einerseits und der Isle of Man als Sitz und tatsächlicher operativer Struktur der Investmentgesellschaft mit Michael Schubert, Alexander Whitmore, Dr. Arjun Mehta und Dr. Leila Farhadi andererseits.
Eine amerikanische Untersuchung kann deshalb gleichzeitig Berührungspunkte mit mehreren Jurisdiktionen haben.
Für Hugos frühere SEC-Untersuchungen um 2001 bis 2006 muss weiterhin die damalige monegassische Behördenstruktur berücksichtigt werden.
Die heutige Struktur darf nicht rückwirkend verwendet werden.
Die Commission de Contrôle des Activités Financières – CCAF – wurde erst 2007 als zentrale Aufsichtsstruktur geschaffen beziehungsweise neu geordnet.
Frühere Anfragen müssen deshalb über die damals zuständigen monegassischen Behörden und gegebenenfalls über internationale beziehungsweise gerichtliche Rechtshilfe laufen.
Die SEC bleibt die treibende amerikanische Ermittlungsbehörde.
Sie besitzt außerhalb der USA aber keine unbegrenzte unmittelbare Ermittlungsgewalt.
Dadurch können im Roman unterschiedliche Geschwindigkeiten, rechtliche Auseinandersetzungen und Verzögerungen entstehen.
Seit Hugos Wechsel nach Jersey ist für die Geschichte außerdem entscheidend, dass sein privater Wohnort und Bellaventra auf Jersey liegen, während die Investmentgesellschaft tatsächlich auf der Isle of Man geführt wird.
Für Bellaventra gilt damit ab 2003 verbindlich: Bellaventra befindet sich auf Jersey. Die Investmentgesellschaft befindet sich getrennt davon auf der Isle of Man. Bellaventra ist kein Bordell und kein Escortbetrieb. Es gibt keine externen Kunden für sexuelle Dienstleistungen. Die Frauen werden als Reality-/Adult-Darstellerinnen beschäftigt. Hugo ist innerhalb der Produktionsstruktur selbst tätig und kann als Darsteller teilnehmen. Die Film- und Reality-Produktion findet tatsächlich statt. Die Produktionen werden wirtschaftlich verwertet. Die Verwertung kann auch über eine rechtlich eigenständige Gesellschaft erfolgen, die Hugo gehört oder von ihm kontrolliert wird. Die Produktionen werden nicht öffentlich massenhaft vermarktet oder verbreitet. Das Jersey-Produktionsprofil umfasst insbesondere Vaginalverkehr, Oralverkehr, sexuelle Produktionen zwischen Frauen, Produktionen mit Hugo, Produktionen ohne Hugo und zulässige Gruppenszenen. Analverkehr gehört nicht zum Jersey-Produktionsprofil. Urinspiele gehören nicht zum Jersey-Produktionsprofil. Die Frauen werden vor ihrer Teilnahme vollständig über das Produktionssystem und die Aufzeichnungen informiert. Hanna organisiert die Auswahl und Vorbereitung in Prag. Die Prager Vorbereitungsphase dauert vier Monate. Die neunmonatige Jersey-Beschäftigung beginnt erst mit Aufnahme der genehmigten Tätigkeit auf Jersey. Der Arbeitgeber beantragt die erforderlichen Work Permits. Die tatsächliche Tätigkeit wird gegenüber den Behörden nicht durch eine fingierte Berufsbezeichnung ersetzt. Die Work-Permit-Regeln verlangen keine öffentliche Vermarktung der hergestellten Produktionen. Für die Anerkennung des Arbeitsplatzes sind insbesondere die tatsächliche Stelle, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsdauer und Unterkunft relevant. Einreiseberechtigung und Work Permit werden getrennt behandelt. Russische und ukrainische Darstellerinnen reisen erst nach Erledigung der erforderlichen Verfahren zur Beschäftigung nach Jersey. Unterkunft innerhalb Bellaventras ist Bestandteil des Beschäftigungssystems. Das geschlossene Gesundheitskonzept wird vertraglich organisiert. Wer endgültig ausscheidet, kann Bellaventra verlassen. Bei nur vorübergehenden Ausgängen gelten die für die Rückkehr in das geschlossene Gesundheitssystem vereinbarten Bedingungen. Die alte uruguayische Sonderregel entfällt vollständig. Die alte uruguayische Waffen- und Sicherheitsregelung entfällt ebenfalls. Private Sicherheitsmitarbeiter und Bodyguards können auf Jersey bewaffnet eingesetzt werden, wenn die betreffenden Personen über die erforderlichen individuellen Firearm Certificates verfügen und deren Bedingungen eingehalten werden. Für das bewaffnete Führen im öffentlichen Raum gelten zusätzliche rechtliche Voraussetzungen. Smith & Wesson Model 10 im Kaliber .38 Special und Mossberg 500 im Kaliber 12 können für Bellaventra verwendet werden, soweit die jeweils erforderlichen Genehmigungen und Bedingungen dies gestatten. Für SEC-Ermittlungen wird ab dem Umzug zwischen Jersey als privatem Zentrum und der Isle of Man als Sitz der Investmentgesellschaft unterschieden.